Kann Ihr Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen, melden Sie es unbedingt vor Unterrichtsbeginn bei der Klassen- oder Fachlehrperson ab. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall kann die Klassenlehrperson respektive die Schulleitung ein Arztzeugnis verlangen.
Die Lehrpersonen sind am besten am Morgen oder am Nachmittag vor Unterrichtsbeginn oder in den Pausen erreichbar:
Schulhaus Hofmatt: (Primar, ISS)
Schulhaus Hofstatt: (Basisstufe)
bis 3 Tage
zuständig Klassenlehrperson
bis 2 Wochen
zuständig Schulleitung > Gesuch 2 Wochen vorher
über 2 Wochen
zuständig Bildungskommission > Gesuch 4 Wochen vorher
Gesuche müssen von den Erziehungsberechtigten frühzeitig und schriftlich eingereicht werden.
Lernenden kann einmal während ihrer Schullaufbahn ein Urlaub von länger als einer Woche, maximal aber vier Wochen, zugestanden werden. Derartige Dispensationsgesuche sind drei Monate im Voraus an die Schulleitung zu richten. Die Bewilligung des Urlaubs wird aus Gleichbehandlungsgründen nicht vom Leistungsvermögen der Lernenden abhängig gemacht.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine fristgerechte schriftliche Beantragung und Begründung des Urlaubsgesuches durch die Erziehungsberechtigten. Die Begründung muss transparent und nachvollziehbar sein.
Schule Luthern
Schulhaus Hofmatt 6
6156 Luthern
Telefon: 041 978 15 14
schulleitung-luthern@schulu.ch