Absenzen und Urlaubsgesuche

Absenzen und Urlaubsgesuche

Hier finden Sie wichtige Informationen, wie Sie Vorgehen müssen, wenn Ihr Kind einmal krank sein sollte oder wenn Sie ein Urlaubsgesuch stellen möchten.
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Abwesenheit

Kann Ihr Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule kommen, melden Sie es unbedingt vor Unterrichtsbeginn bei der Klassen- oder Fachlehrperson ab. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall kann die Klassenlehrperson respektive die Schulleitung ein Arztzeugnis verlangen.

Erreichbarkeit der Lehrpersonen im Schulhaus

Die Lehrpersonen sind am besten am Morgen oder am Nachmittag vor Unterrichtsbeginn oder in den Pausen erreichbar:

Schulhaus Hofmatt: (Primar, ISS)

Schulhaus Hofstatt: (Basisstufe)

Regelung Urlaubsgesuche Lernende

bis 3 Tage

zuständig Klassenlehrperson

bis 2 Wochen

zuständig Schulleitung > Gesuch 2 Wochen vorher

über 2 Wochen

zuständig Bildungskommission > Gesuch 4 Wochen vorher

Gesuche müssen von den Erziehungsberechtigten frühzeitig und schriftlich eingereicht werden.

Längerfristige Dispensationen

Lernenden kann einmal während ihrer Schullaufbahn ein Urlaub von länger als einer Woche, maximal aber vier Wochen, zugestanden werden. Derartige Dispensationsgesuche sind drei Monate im Voraus an die Schulleitung zu richten. Die Bewilligung des Urlaubs wird aus Gleichbehandlungsgründen nicht vom Leistungsvermögen der Lernenden abhängig gemacht.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist eine fristgerechte schriftliche Beantragung und Begründung des Urlaubsgesuches durch die Erziehungsberechtigten. Die Begründung muss transparent und nachvollziehbar sein.

Schulanlässe

Besondere Veranstaltungen und Ausflüge gehören zum Schulbetrieb und sind für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch.