Kinderrechte- von Kindern aus Luthern für Kinder in Manila

Im Rahmen des NMG-Lehrplans beschäftigen wir uns in auf der Primarstufe in diesem Schuljahr mit den Kinderrechten.

Alle Menschen auf dieser Welt haben Rechte. Das Recht zu sagen, was sie denken, das Recht ihre eigene Sprache zu sprechen, das Recht an ihren Gott zu glauben, das Recht nicht unmenschlich behandelt und gequält zu werden, um nur einige aufzuzählen. Diese allgemeinen Menschenrechte hat die UNO (Generalversammlung der Vereinten Nationen) im Dezember 1948 festgehalten und sie gelten für alle Menschen auf der Welt.

Obwohl es für uns alle selbstverständlich ist, dass Kinder auch Menschen sind, hat man sie bei dieser ersten Menschenrechtserklärung vor 70 Jahren nicht explizit erwähnt.

Kinder brauchen aber besonderen Schutz und deshalb auch besondere Rechte.

So kam es, dass die UNO die Erklärung der Rechte des Kindes Jahre später in einer UN-Kinderrechtskonvention aufgeschrieben hat. Die einzelnen Rechte werden in mehr als 40 Artikeln festgehalten und beschrieben:

Die ersten neun Artikel hat die Kinderorganisation UNICEF für die Kinder wie folgt beschrieben:

Artikel 1

Kinder sind Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Mit 18 Jahren bist du erwachsen. Du hast dann dieselben Rechte wie die Erwachsenen, deine Eltern, Lehrpersonen oder Nachbarn.

Artikel 2

Alle Kinder sind gleich. Die Regierungen respektieren die aufgeschriebenen Rechte immer, zu jeder Zeit, für alle ihre Kinder, auch wenn die Kinder

  • aus einem anderen Land stammen
  • eine andere Hautfarbe haben
  • Mädchen oder Jungen sind
  • eine andere Sprache sprechen, an einen anderen Gott oder an keinen Gott glauben
  • Eltern haben, die anders denken als deine
  • reicher oder ärmer sind
  • oder behindert sind

Artikel 3

Eltern lassen sich scheiden, Kinder werden misshandelt oder Kinder begehen Straftaten. In einer solchen Situation müssen Richter und Richterinnen mit den Eltern und den Kindern oder mit anderen Menschen eine Lösung für diese Probleme finden. Dabei sind sie verpflichtet immer auch an die Kinder und ihre Zukunft zu denken. Eine Lösung ist nur dann gut, wenn sie auch für die Kinder gut ist.

Artikel 4

Kinderrechte müssen eingehalten werden. Dort wo Kinder Hunger leiden, wo sie an Krankheiten sterben oder nicht zur Schule gehen können, ist es sehr schwierig, die Rechte einzuhalten. Diesen Ländern sollten die reichen Staaten, wie zum Beispiel unser Land, helfen, damit die Kinder überleben können.

Artikel 5

Eltern stehen ihren Kindern bei. Für die Kinder sorgen die Eltern. Sie versuchen dabei, ihre Kinder so zu betreuen, dass keine Kinderrechte verletzt werden. Die Regierungen unterstützen sie dabei. Die Eltern stehen ihren Kindern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, die eigenen Stärken und Schwächen kennenzulernen.

Artikel 6

Jedes Kind hat das Recht zu leben. Die Regierungen unternehmen alles, damit die Kinder überleben und Kinder sein können. Kinder müssen nicht hungern, bei Erkrankung erhalten sie Medikamente, sie haben Zeit zum Spielen und Lernen usw.

Artikel 7

Wenn ein Kind geboren wird, erhält es einen Namen. Dieser Name wird im Register seines Wohnortes eingetragen. Jedes Kind hat das Recht seine Eltern zu kennen und mit ihnen zu leben.

Es gibt Kinder, die nicht mit ihren Eltern leben können und zum Beispiel von einer anderen Familie aufgenommen werden. Trotz den neuen Eltern haben diese Kinder das Recht ihre leiblichen Eltern zu kennen.

Artikel 8

Kinder kann man nicht verwechseln! Jedes Kind hat einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und eine Familie. Es gibt aber Kinder, die haben ihre Familie verloren oder wurden ausgesetzt. Es sind Findelkinder. Andere Kinder mussten in ein fremdes Land fliehen, weil die Not in ihrer Heimat zu gross war. Findelkinder haben keinen Namen und gehören zu keiner Familie, Flüchtlingskinder haben ihre Staatsangehörigkeit verloren. Ihnen muss geholfen werden. Manche werden adoptiert und erhalten nach zwei Jahren den Namen und die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Eltern.

Artikel 9

Ein Kind darf nicht von seinen Eltern getrennt werden, wenn die Eltern das nicht wollen.

 

In unserem Land werden die Kinderrechte weitgehend eingehalten. Anders ist es in vielen anderen Ländern. So auch auf den Philippinen, wo sich Simon Stankowski mit seiner Familie in Manila seit drei Jahren mit Projekten der Organisation «Servants International» besonders für die Kinder und Jugendlichen einsetzt. Simon Stankowski unterrichtete davor mehr als zehn Jahre an der ISS Luthern, war als Musiklehrer tätig und gründete in dieser Zeit auch die Schülerband.

Als die frohe Botschaft eintraf, dass der Luthertaler Weihnachtsmarkt stattfinden kann, war es dann für uns eine Herzensangelegenheit, dass wir Simon Stankowski und seine Familie mit einem Beitrag unterstützen. Wir durften an unserem Stand im Lokal der Wölfen unsere kleineren und grösseren Werk-, Bastel- und Näharbeiten verkaufen.

Vom Traumfänger, gefalteten Engeln, individuell gestaltetem Anzündröllchen, schön geknüpften Anhängern, Weihnachtskärtchen, Dekorationen, Betonarbeiten bis zu den selbstgenähten Arvensäckli war alles dabei.

Erfreulicherweise konnten wir so 603.50 Fr einnehmen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns dabei unterstützt haben!

Mit dieser Aktion «Von Kindern aus Luthern für Kinder in Manila» können wir nun mit einem kleinen Beitrag ganz konkret etwas zum Wohle von Kindern beitragen.

Das freut uns sehr! Danke!